Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BICH Consulting – nur für Unternehmer

Stand: 14.10.2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen BICH Consulting, Inhaber Alfred Bich, Hangstraße 27, 74743 Seckach („BICH Consulting“ oder „wir“) und ihren Kunden über Beratung und Planung, Lieferung und Vermittlung, Installation und Inbetriebnahme, Betrieb sowie Wartung und Service von Service-, Reinigungs- und Logistikrobotern und zugehöriger Ausstattung („Roboter“).

(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließen wir nicht. Der Kunde bestätigt mit der Bestellung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen leisten.

(4) Individuelle Vereinbarungen (z. B. Angebot, Auftragsbestätigung, Service-Level-Vereinbarung) haben Vorrang vor diesen AGB. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: Auftragsbestätigung bzw. Einzelvertrag, Service-Level-Vereinbarung, Leistungsbeschreibung, diese AGB.

(5) Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir erneut darauf hinweisen müssen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf unserer Website, im Roboter-Konfigurator, in Preislisten und Prospekten sind unverbindlich und keine Angebote im Rechtssinn. Im Konfigurator angezeigte Preise sind unverbindliche Richtwerte.

(2) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine Bindefrist angegeben ist.

(3) Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform, durch Unterzeichnung eines Einzelvertrags durch beide Seiten oder durch Beginn der Leistung zustande.

(4) Angaben zu Leistungsdaten der Roboter (z. B. Akkulaufzeit, Flächenleistung, Traglast, Navigation) beruhen auf Herstellerangaben und gelten unter den dort beschriebenen Bedingungen. Sie sind nur dann eine Beschaffenheitsgarantie, wenn wir sie ausdrücklich als solche bezeichnen.

§ 3 Beratung, Planung, Vor-Ort-Analyse

(1) Beratung und Planung (z. B. Bedarfsanalyse, Routenplanung, Prüfung von Schwellen, Stufen, Aufzügen, Bodenbelägen, WLAN-Abdeckung, Integration in Türen oder Aufzüge) erbringen wir als Dienstleistung. Einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Personal- oder Kosteneinsparung) schulden wir nicht, außer es ist ausdrücklich vereinbart.

(2) Grundlage der Planung sind die Angaben und Unterlagen des Kunden. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ist der Kunde verantwortlich.

(3) Vor-Ort-Termine, Probestellungen und Testbetriebe sind kostenpflichtig, sofern im Angebot nicht ausdrücklich „kostenfrei“ vereinbart ist.

§ 4 Lieferung, Vermittlung, Gefahrübergang

(1) Wir liefern Roboter als Verkäufer im eigenen Namen, sofern nicht ausdrücklich eine Vermittlung vereinbart ist.

(2) Vermitteln wir einen Vertrag zwischen dem Kunden und einem Dritten (z. B. Hersteller, Leasing- oder Mietkaufgesellschaft), kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande. Es gelten dessen Bedingungen. Für die Erfüllung durch den Dritten haften wir nicht; unsere Pflichten aus eigenen Leistungen (z. B. Installation, Service) bleiben unberührt.

(3) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Sie beginnen nicht vor Klärung aller technischen Fragen, vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung und nicht vor Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden (§ 6).

(4) Verzögerungen durch höhere Gewalt oder durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Liefer- und Exportbeschränkungen, Ausfälle bei Herstellern oder Transportunternehmen, Pandemien, Streiks), verlängern die Fristen angemessen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, können beide Seiten vom betroffenen Teil des Vertrags zurücktreten.

(5) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(6) Die Gefahr geht mit Übergabe an den Kunden über. Bei Versand geht sie mit Übergabe an das Transportunternehmen über, bei Lieferung mit Installation durch uns mit Ablieferung am vereinbarten Einsatzort. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit Beginn des Verzugs über.

§ 5 Installation, Inbetriebnahme, Abnahme

(1) Installation und Inbetriebnahme umfassen den im Angebot beschriebenen Umfang, z. B. Aufbau, Kartierung der Einsatzfläche, Einrichtung von Routen, Ladestationen und Schnittstellen sowie eine Einweisung des Personals.

(2) Nach Abschluss der Inbetriebnahme zeigen wir die Fertigstellung an. Der Kunde nimmt die Leistung innerhalb von 14 Tagen ab, wenn sie im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde sie nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert oder wenn er den Roboter produktiv nutzt.

(3) Mehraufwand, der durch unzutreffende Angaben des Kunden oder fehlende Mitwirkung entsteht (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten), berechnen wir nach unseren jeweils gültigen Stundensätzen und Fahrtkosten.

§ 6 Mitwirkungspflichten und Betreiberverantwortung des Kunden

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich bereit: Zugang zum Einsatzort während unserer Servicezeiten, geeignete Stromanschlüsse, eine stabile WLAN- bzw. Mobilfunkverbindung, sofern nötig, freie und geeignete Fahrwege sowie einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis. Werden Türen, Aufzüge oder Gebäudetechnik angebunden, holt der Kunde die Zustimmung des Gebäudeeigentümers bzw. Betreibers ein.

(2) Der Kunde ist Betreiber der Roboter. Er ist insbesondere verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung am Einsatzort, die Unterweisung seiner Beschäftigten, die Einhaltung der Bedienungs- und Sicherheitshinweise der Hersteller sowie den bestimmungsgemäßen Einsatz. Er überlässt die Bedienung nur eingewiesenem Personal.

(3) Der Kunde meldet Störungen, Schäden und Unfälle unverzüglich und so genau wie möglich in Textform.

(4) Der Kunde sichert eigene Daten und Konfigurationen, soweit er auf sie Zugriff hat.

§ 7 Betrieb und Wartung/Service

(1) Umfang von Betriebsunterstützung, Wartung und Service (z. B. regelmäßige Inspektion, Software-Updates nach Freigabe des Herstellers, Fernwartung, Ersatzteilbeschaffung, Vor-Ort-Einsätze) ergibt sich aus dem Wartungs- oder Servicevertrag bzw. dem Angebot. Verschleißteile (z. B. Bürsten, Pads, Filter, Reifen, Akkus nach Ablauf der Herstellergewährleistung) sind nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(2) Laufzeit und Kündigung von Wartungs- und Serviceverträgen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Ist nichts vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(3) Die Fernwartung setzt voraus, dass der Kunde den Zugang (z. B. Internetverbindung des Roboters, Hersteller-Cloud) ermöglicht. Fernzugriffe erfolgen nur zur Vertragserfüllung.

(4) Eingriffe, Reparaturen oder Software-Änderungen durch den Kunden oder Dritte ohne unsere Zustimmung können dazu führen, dass Wartungsleistungen nur noch gegen gesonderte Vergütung möglich sind.

§ 8 Servicezeiten und Reaktionszeiten

(1) Unsere Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg sowie der 24. und 31. Dezember.

(2) Eine Rufbereitschaft außerhalb unserer Servicezeiten (Mo–Fr 8–17 Uhr), an Wochenenden oder an Feiertagen bieten wir nicht an. Störungsmeldungen außerhalb der Servicezeiten bearbeiten wir ab Beginn der nächsten Servicezeit.

(3) Reaktions-, Wiederherstellungs- oder Verfügbarkeitszeiten schulden wir nur, wenn sie in einer Service-Level-Vereinbarung ausdrücklich vereinbart sind. Ohne eine solche Vereinbarung bearbeiten wir Meldungen im Rahmen unserer Kapazitäten so zügig wie möglich.

(4) Einsätze außerhalb der Servicezeiten führen wir nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen Zuschlag nach Preisliste durch.

§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackung, Versand, Anfahrt, Übernachtung und Entsorgung werden gesondert berechnet, sofern nicht anders angegeben.

(2) Anzahlungen, Abschlagszahlungen und Fälligkeiten ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Ist nichts vereinbart, rechnen wir Leistungen nach Erbringung ab; laufende Entgelte sind im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen für Unternehmer (Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB). Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten. Wir dürfen weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten.

(4) Bei Dauerschuldverhältnissen können wir die Preise mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten angemessen anpassen, soweit sich unsere Kosten (z. B. Herstellerpreise, Löhne, Energie) nachweislich verändert haben. Im Fall einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum (Vorbehaltsware).

(2) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang nutzen. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind ihm nicht gestattet. Bei Zugriffen Dritter (z. B. Pfändung) weist er auf unser Eigentum hin und informiert uns unverzüglich.

(3) Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter, tritt er uns schon jetzt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe unseres Rechnungsbetrags ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung berechtigt, solange er seine Zahlungspflichten erfüllt.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, können wir nach Rücktritt die Vorbehaltsware herausverlangen.

(5) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

§ 11 Mängelansprüche (Gewährleistung)

(1) Der Kunde untersucht gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung und rügt erkennbare Mängel unverzüglich in Textform; versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung (§ 377 HGB). Transportschäden vermerkt er zusätzlich beim Transportunternehmen.

(2) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatz nur nach § 12.

(3) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung bzw. – bei Leistungen mit Abnahme – ab Abnahme. Das gilt nicht in den Fällen des § 12 Abs. 1 und 2, bei Arglist, bei einer Garantie sowie in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 445b und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB; dort gelten die gesetzlichen Fristen.

(4) Keine Mängel sind insbesondere: natürlicher Verschleiß, Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Nichtbeachtung der Herstellerhinweise, ungeeignete Einsatzbedingungen (z. B. Bodenbeschaffenheit, Hindernisse, Funknetz), Eingriffe Dritter sowie Störungen von Netzwerken, Cloud-Diensten oder Software Dritter, die wir nicht zu vertreten haben.

(5) Herstellergarantien geben wir an den Kunden weiter. Sie richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Herstellers.

(6) Für gebrauchte Roboter und Vorführgeräte ist die Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart. Das gilt nicht in den Fällen des § 12 Abs. 1 und 2.

§ 12 Haftung

(1) Unsere Haftung ist beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wir haften jedoch unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

§ 13 Software, Apps und Dienste der Hersteller

(1) Die Software auf den Robotern sowie Apps und Cloud-Dienste der Hersteller unterliegen den Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde akzeptiert diese, soweit sie für den Betrieb erforderlich sind.

(2) Die Verfügbarkeit von Hersteller-Cloud-Diensten, Software-Updates und Ersatzteilen hängt vom Hersteller ab. Wir schulden sie nur, soweit wir sie ausdrücklich zugesagt haben.

§ 14 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung unter https://bich-consulting.de/datenschutz.

(2) Roboter können Umgebungsdaten erfassen (z. B. Karten, Kamera- oder Sensordaten). Der Kunde ist als Betreiber für die datenschutzkonforme Nutzung am Einsatzort verantwortlich, etwa für Hinweise an Beschäftigte und Gäste. Erhalten wir bei Fernwartung oder Service Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden, schließen wir vorher eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).

(3) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite (z. B. Preise, Pläne, Zugangsdaten) vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz unseres Unternehmens. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. Individuelle Abreden haben stets Vorrang (§ 305b BGB).

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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